Kirchenbeitrag

Wenn Sie Mitglied der evangelischen Kirche A.B. Österreich sind, darf die Kirche von Ihnen einen sogenannten Kirchenbeitrag einheben. Kirchenbeitragspflichtig ist jede(r) evangelische Christ/in mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit ab jenem Jahr in dem sie/er das 20. Lebensjahr vollendet.

Der Kirchenbeitrag wurde mit dem Bundesgesetzes 182 vom 6. Juli 1961, dem sogenannten Protestantengesetz, geregelt.

Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet?

Als Berechnungs-/Kirchenbeitragsgrundlage dient Ihr Einkommensnachweis in Form der Einreichung des Lohn- oder Gehaltszettels oder die Einkommenssteuererklärung. Detaillierte Auskünfte zur Errechnung der Bemessungsgrundlag für Ihren Kirchenbeitrag erhalten Sie bei Ihrer Beitragsstelle vor Ort.
Gerne können Sie Ihren gerechten Beitrag unter: www.gerecht.at selbst ausrechnen.
 
Terminvereinbarung und Ansprechpartner:
Else Krautsak: 03352/32283
Kur. Herwig Wallner: 0664/1204536
Schatzmeister Ernst Loos: 0676/9055701
Bitte vereinbaren Sie einen Termin